Bekanntachung 3/25 - Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Berne - Auslegung des Entwurfs gem. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz
GEMEINDE BERNE
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Berne
Auslegung des Entwurfs gem. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz
Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sind spätestens bis zum 30.06.2028 in allen Gemeinden unter 100.000 Einwohner Wärmepläne zu erstellen.
Mit der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Gemeinde Berne eine umfassende Strategie, um die vorgegebenen Klimaziele der Treibhausgasneutralität im Wärmesektor zu erreichen. Diese Planung wird künftig regelmäßig überprüft und mindestens alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Die lnhalte der kommunalen Wärmeplanung sind in den §§ 13 -20 WPG vorgegeben. Die Wärmeplanung wird für das gesamte Gebiet der Gemeinde Berne erarbeitet.
Nach Abschluss einer Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie einer umfassenden Prüfung der Ortsteile im Gemeindegebiet hinsichtlich ihrer Eignung für eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung wurde ein zukunftsorientiertes Zielszenario entwickelt. Darauf aufbauend ergänzt nun ein detaillierter Maßnahmenkatalog die Strategie. Er umfasst verschiedene Handlungsfelder und beschreibt die zentralen Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende.
Gem. § 13 Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes ist der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung der Öffentlichkeit sowie den in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Beteiligten für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zur Einsichtnahme vorzulegen.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Berne (Stand 24.10.2025) wird vom
31.10.2025 bis einschließlich 01.12.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Berne unter www.berne.de im Menübereich Bau-und Bürgerdienste/Beteiligungsverfahren
https://www.berne.de/seite/763368/kommunale-w%C3%A4rmeplanung-berne.html
öffentlich zugänglich gemacht.
Parallel hierzu liegt der Entwurf im genannten Zeitraum im Bauamt der Gemeindeverwaltung Berne, Außenstelle Am Kirchhof 1, 27804 Berne, während der folgenden Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht aus:
Mo. – Fr. 8.30 – 12.30 Uhr
Mo. 14.00 – 16.00 Uhr
Do. 14.00 – 17.00 Uhr
Während der genannten Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger Anregungen vorbringen.
Die Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch über die E- Mailadresse eingereicht werden.
Die eingehenden Stellungnahmen werden sorgfältig ausgewertet und in den finalen
Wärmeplan übernommen.
Hinweis auf die öffentliche Vorstellung des Entwurfs
Ergänzend findet am Dienstag, den 04. November 2025, ab 18.00 Uhr eine öffentliche Präsentation der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Agrar und Umwelt statt.
Veranstaltungsort: Ratssaal der Gemeinde Berne, Am Breithof 8.
Hinweise zum Datenschutz (Siehe Downloadbereich)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 13 WPG in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO.
Sofern Sie die Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information gemäß § 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)", welches mit ausliegt.
Berne, den 30.10.2025
In Vertretung
Heibült
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